LernSax - Nutzungsbedingungen (AGB)

(Version 11, gültig ab 17.02.2022)

Der Charakter der von MeSax bereitgestellten Werkzeuge erfordert individuell darauf abgestimmte Nutzungsbedingungen. Für die MeSax-Module und für LernSax existieren daher jeweils eigene Unterlagen.

Präambel

LernSax dient sächsischen Schulen und anderen sächsischen Bildungseinrichtungen bzw. deren Mitgliedern als pädagogische Plattform zur Umsetzung webbasierter Lehr- und Lernszenarien in institutionsinterner und übergreifender Zusammenarbeit.

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen  für die Inanspruchnahme der kostenlosen Dienste von LernSax zwischen der Einrichtung bzw. Ihnen als Nutzer einerseits und dem Landesamt für Schule und Bildung andererseits.

Sie können diese Nutzungsbedingungen auf jeder Webseite der Plattform lernsax.de unter dem Link "AGB" im unteren Darstellungsbereich jederzeit abrufen und mit Hilfe Ihres Browsers ausdrucken oder auf Ihrem Endgerät speichern.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden im weiteren Text in der Regel nur die männlichen Formen stellvertretend für alle geschlechtsbezogenen Formen bei Personenbezeichnungen verwendet.

1. Geltungsbereich

Die Nutzungsbedingungen gelten für alle bei LernSax derzeit und künftig angebotenen Dienste bis zur Änderung oder Ergänzung der Nutzungsbedingungen nach Ziffer 7.

2. Nutzungsberechtigung, Administration, Anlegen von Mitgliedern

2.1 Begriffsbestimmung

Registrierungsadministrator = Person, die bei der Registrierung von LernSax für eine Schule als verantwortlicher Administrator angegeben wird.

Der Registrierungsadministrator stimmt seiner Benennung und den Bestimmungen der AGB mit seiner Unterschrift zu. Die Unterlagen zur Freischaltung werden vom LaSuB zu den Akten genommen. Der Registrierungsadministrator ist der ranghöchste Admin der Schule.

Institutionsadministrator = Person, die vom Registrierungsadministrator mit administrativen Aufgaben im Bereich der eigenen Institution/Schule betraut wurde.

Die Benennung erfolgt in der Regel in Abstimmung mit der Schulleitung, welche letztlich die Nutzung von LernSax verantwortet.

Moderator einer Netzwerkgruppe = Person, welche die Verantwortung für eine schulübergreifende Organisationseinheit (Netzwerkgruppe) trägt.
Die Funktion wird zunächst automatisch an diejenige Person vergeben, die diese Gruppe gründet. Der Moderator einer Netzwerkgruppe hat administrative Aufgaben, die ausschließlich den Bereich der Netzwerkgruppe und der dort tätigen Gruppenmitglieder betreffen und wird von den systemeigenen Voreinstellungen beschränkt.

Moderator einer Klasse bzw. Gruppe = Person, welche die Verantwortung für eine schulinterne Organisationseinheit trägt.

Vergleichbar mit der Verantwortung, die ein Klassenleiter oder Kursleiter hat. Der Moderator einer Klasse bzw. Gruppe hat administrative Aufgaben, die ausschließlich den Bereich der Klasse bzw. Gruppe und der dort tätigen Mitglieder betreffen und wird von den administrativen Voreinstellungen seiner Schule/Institution beschränkt.

Mitglied = Person, die ausschließlich in Ihrer Rolle als Lehrer, Schüler, Partner oder Eltern(-teil) mit den Ihr zugewiesenen Funktionen arbeitet.

2.2. Nutzungsberechtigte Einrichtungen und nutzungsberechtigter Personenkreis

(1) LernSax kann erst nach einer Registrierung genutzt werden. Zur Registrierung berechtigt sind sächsische Schulen und andere sächsische Bildungseinrichtungen, die in der Sächsischen Schuldatenbank (http://www.schuldatenbank.sachsen.de/) eingetragen sind (Institutionen). Über die Aufnahme von weiteren Einrichtungen entscheidet das Landesamt für Schule und Bildung im Einzelfall.

(2) Die Nutzung von LernSax ist nur Personen möglich, die von einem Administrator einer registrierten Institution als Mitglied angelegt wurden; eine Nutzung als Einzelperson ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

(3) Zur Nutzung von LernSax berechtigt sind

  • Lehrpersonen (z. B. Lehrer, Dozenten, Referendare, Ausbilder),
  • Partner (z. B. Elternvertreter, Firmenvertreter) und
  • Lernende (z. B. Schüler) sowie deren Personensorgeberechtigte

sofern diese der registrierten Institution direkt oder mittelbar angehören.

Über die Aufnahme weiterer Personengruppen entscheidet das Landesamt für Schule und Bildung im Einzelfall.

2.3. Registrierung einer Institution

(1) Sie verpflichten sich, eine Institution nur zu registrieren, wenn es sich um eine nutzungsberechtigte Einrichtung handelt und Sie selbst dem nutzungsberechtigten Personenkreis der Einrichtung angehören.

Sie verpflichten sich zur richtigen und vollständigen Angabe der abgefragten Pflichtangaben im Rahmen der Registrierung und werden diese auch künftig auf aktuellem Stand halten. Das Landesamt für Schule und Bildung ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen

(2) Im Rahmen der Online-Registrierung wird für die Institution ein

  • Registrierungsantrag erstellt und
  • ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO zum Abruf bereitgestellt.

Beide Dokumente sind von einem Vertretungsberechtigten sowie dem bei der Registrierung benannten Registrierungsadministrator der Einrichtung zu unterzeichnen, mit einem Stempel der Einrichtung zu versehen und an das Landesamt für Schule und Bildung per Post, Fax oder als pdf-Datei per E-Mail zu versenden.

(3) Wird der Registrierungsantrag durch das Landesamt für Schule und Bildung akzeptiert, wird der Registrierungs-Administrator Mitglied von LernSax und erhält Administrationsrechte für die gesamte Institution.

Der Registrierungs-Administrator kann LernSax-Mitglieder für seine Institution anlegen und in Abstimmung mit der Leitung der Einrichtung weitere volljährige nutzungsberechtigte Personen als Institutions-Administratoren einsetzen.

(4) Einrichtungen, die eine Institution registrieren, sind angehalten, für die Nutzung von LernSax eigene AGB und Datenschutzbestimmungen zu erlassen, welche die hier vorliegenden Bestimmungen erweitern und auf die konkreten Bedingungen vor Ort anpassen.

(5) Einrichtungen, die bereits eine Institution registriert haben, können zu Test- und Diagnosezwecken die Bereitstellung von Unterinstitutionen beim Landesamt für Schule und Bildung beantragen. Diese Unterinstitutionen unterliegen den gleichen Bedingungen und Verantwortlichkeiten wie die registrierte Hauptinstitution. Der Antrag bedarf der Schriftform.

2.4. Anlegen eines Mitglieds

(1) Das Anlegen eines Mitglieds erfolgt durch einen Institutions-Administrator oder hilfsweise durch einen automatisierten Prozess der auf Daten zur Institution aus dem zentralen Autorisierungssystems für sächsische Schulen “schullogin.de” bzw. auf Daten aus der Schulverwaltungslösung SaxSVS zurück greift.

Das Landesamt für Schule und Bildung hat keinen Einfluss darauf, welchen Personen Mitglied von LernSax werden und welche Rechte diesen eingeräumt werden.

(2) Das Anlegen eines Mitglieds ist in einigen Fällen nur bei Vorliegen einer schriftlichen oder elektronisch abgegebenen Einwilligung zulässig.

Einwilligungsfrei ist die Nutzung von LernSax für unmittelbare Unterrichtszwecke durch Schüler und deren Lehrkräfte, sofern die Nutzung nicht außerhalb eines pädagogischen Kontextes oder mit Dritten erfolgt.

Einwilligungen werden benötigt, wenn die Nutzung von LernSax den unmittelbaren Unterrichtszweck übersteigt oder übersteigen könnte. Für die unbegrenzte, weltweite Freigabe von E-Mail für minderjährige Schüler (Möglichkeit zur Kommunikation mit Dritten außerhalb des pädagogischen Kontextes) ist vorab eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen, auch um den Anforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes zu genügen.

Einwilligungen werden weiterhin von Nutzern benötigt, die weder zu den Lehrkräften noch zu den Schülern gehören. Personensorgeberechtigte oder externe Bildungspartner, die nicht unmittelbar zum Umfeld von Schule und Unterricht gehören, müssen Ihre Zustimmung zur Nutzung von LernSax geben, bevor sie als aktive Nutzer angelegt werden.

Auf das Einholen einer Einwilligung kann verzichtet werden, wenn es sich lediglich um ein temporäres, also kurzzeitiges und vorübergehendes Anlegen im Zuge eines technischen Prozesses zur Benutzerverwaltung handelt. Es ist sicher zu stellen, dass unmittelbar nach dem Prozess alle Nutzer zeitnah wieder gelöscht, werden, die keine Einwilligung gegeben haben. Ein Deaktivieren des Accounts ist nicht ausreichend. Eventuell generierte Zugangsdaten der Betroffenen sind keinesfalls aufzubewahren, sondern zu vernichten.

(3) Zur Freischaltung des Mitglieds-Accounts müssen Mitglieder im Rahmen des ersten Login-Vorgangs die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen akzeptieren.

Bei Schülern entfällt diese Abfrage, da Minderjährige keine rechtsgültige elektronische Zustimmung abgeben können. Minderjährige sind in geeigneter Form zu belehren, die Personensorgeberechtigten über die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen zu informieren.

2.5. Gemeinsame Bestimmungen

(1) Mit der Registrierung als Institution oder mit dem Antrag auf Mitgliedschaft beantragen Sie hinsichtlich der Dienste von LernSax einen unentgeltlichen und unbefristeten Nutzungsvertrag mit dem Landesamt für Schule und Bildung. Dieser Vertrag bedarf nicht der Schriftform.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn das Landesamt für Schule und Bildung die Registrierung bestätigt oder durch Freischaltung der Dienste annimmt. Das Landesamt für Schule und Bildung behält sich das Recht vor, den Antrag auf Abschluss eines Vertrages im Einzelfall abzulehnen.

(2) Das Landesamt für Schule und Bildung behält sich das Recht vor, einzelne Dienste nur unter zusätzlichen Voraussetzungen (z. B. Verwendung zu bestimmten Zwecken) und auf gesonderten Antrag zur Verfügung zu stellen.

3. Umfang der Leistungen

(1) Die Dienste von LernSax werden ausschließlich im Rahmen der technischen, betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten des Landesamtes für Schule und Bildung gewährt.

(2) Ein Anspruch auf das Zurverfügungstellen bestimmter Dienste besteht nicht. Das Landesamt für Schule und Bildung gibt insoweit keine Zusicherungen für einen bestimmten Leistungsumfang sowie die fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der angebotenen Dienste.

Der Internet-Zugang für die Nutzung der Dienste ist nicht Gegenstand der angebotenen Dienste; für diesen sowie den Zustand der eigenen Hard- und Software ist jede Einrichtung bzw. jedes Mitglied selbst verantwortlich.

(3) Das Landesamt für Schule und Bildung behält sich das Recht vor, die zur Verfügung gestellten Dienste in Art und Umfang zu verändern. Sie werden hierüber per E-Mail informiert.

4. Pflichten und Verantwortlichkeit

4.1. Pflichten und Verantwortlichkeiten als Mitglied

(1) Sie verpflichten sich,

  • Ihr Passwort so zu wählen, dass es den Empfehlungen für sichere Passworte entspricht. Insbesondere soll das Passwort
  • mindestens 8 Zeichen umfassen und
  • eine Kombination aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen sein
  • Ihr Passwort nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.
  • Ihr Passwort in sinnvollen Abständen zu wechseln
  • Ihren Institutions-Administrator oder hilfsweise das Landesamt für Schule und Bildung unverzüglich zu informieren, sobald Ihnen bekannt wird, dass Ihr Passwort unberechtigt durch Dritte genutzt wird.

(2) Die Dienste von LernSax ermöglichen es Ihnen, Inhalte innerhalb von LernSax sowie im Internet zu veröffentlichen und anderen zugänglich zu machen. Die Verantwortlichkeit für solche von Ihnen veröffentlichten und zugänglich gemachten Inhalte liegt ausschließlich bei Ihnen.

Sie verpflichten sich, bei der Nutzung der Dienste von LernSax, nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Sie stellen insbesondere sicher, dass die von Ihnen veröffentlichten und verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und von Ihnen im Rahmen der Nutzung von LernSax personenbezogene Daten Dritter nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; ausdrücklich unzulässig ist etwa das Einbinden von urheberrechtlich geschützten Audio-, Bild- oder Videodateien auf LernSax-Websites und in LernSax-Wikis, wenn Ihnen hierfür nicht die notwendigen Nutzungsrechte durch die Rechteinhaber eingeräumt worden sind.
Zudem stellen Sie insbesondere sicher, dass keine nach dem Strafgesetzbuch oder den Jugendschutzgesetzen rechtswidrigen Inhalte veröffentlicht oder zugänglich gemacht werden, wie z. Bsp. Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, rassistisches Gedankengut, Gewaltdarstellungen, pornographische Inhalte oder Beleidigungen und andere ehrverletzende Äußerungen.

(3) Die Nutzung der Dienste von LernSax ist ausschließlich bildungsbezogenen Zwecken vorbehalten. Eine private Nutzung außerhalb des Bildungskontextes Ihrer Einrichtung ist nicht zulässig. Insbesondere verpflichten sie sich, die Ihnen zur Verfügung gestellten Dienste nicht zu kommerziellen oder sonstigen nicht bildungsbezogenen Zwecken zu nutzen.

Darüber hinaus ist es nicht zulässig, besonders schützenswerte Kategorien von Daten nach Art 9 DSGVO (z. Bsp. Gesundheitsdaten) zu verarbeiten. Ebenso ist es nicht zulässig, Daten zu verarbeiten, die nach gesetzlichen Vorgaben, Verordnungen oder Erlassen ausschließlich im Verwaltungsnetz ihrer Einrichtung verarbeitet werden dürfen.

(4) Sie tragen Sorge dafür, dass durch die von Ihnen versandten E-Mails der ordnungsgemäße Betrieb von LernSax nicht gefährdet wird sowie andere Anbieter, Nutzer oder Netze nicht beeinträchtigt werden; insbesondere ist Ihnen das massenhafte Versenden von E-Mails untersagt.

(5) LernSax-Webspace darf ausschließlich für LernSax-Websites genutzt werden; dies gilt sowohl für über den LernSax-Websitegenerator generierte Websites, als auch für selbst erstellte, im LernSax-Webspace abgelegte Websites. Es ist Ihnen daher insbesondere untersagt, Bestandteile externer Websites (z. B. Fotos, Werbebanner oder Unterseiten) im LernSax-Webspace abzulegen oder Dateien abzulegen, auf die nur von externen Websites verlinkt wird. Untersagt ist es Ihnen darüber hinaus, Dateien, die Sie für Ihre LernSax-Website im LernSax-Webspace abgelegt haben, gleichzeitig als Bestandteil für externe Websites zu nutzen. Als externe Websites gelten alle Websites und deren Unterseiten, die nicht ausschließlich über die LernSax-Webadressen (URLs) abrufbar sind.

Soweit Sie im Rahmen von LernSax Websites erstellen, werden Sie dabei die Informationspflichten des Telemediengesetzes sowie des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien beachten und den von Ihnen erstellten LernSax-Websites – soweit gesetzlich erforderlich – eine entsprechende Anbieterkennzeichnung (Impressum) hinzufügen.

(6) Sie verpflichten sich, Ihren Mitglieds-Account von Ihrem Institutions-Administrator löschen zu lassen, wenn Sie nicht mehr zum Kreis der nutzungsberechtigten Personen nach Ziffer 2.1 Absatz 2 angehören (z. B. bei Beendigung der Schulzeit oder Ausscheiden aus dem Schuldienst).

Der Institutions-Administrator ist nach Ziffer 4.3 Absatz 1 seinerseits berechtigt und verpflichtet solche Accounts zu löschen.

Im Zuge eines Löschantrags müssen Sie festlegen, ob Sie Ihren Account für einen Zeitraum von 50 Tagen archivieren lassen. Die Archiv-Funktion ist ausschließlich dem Institutions-Administrator zugänglich und dient einer Wiederherstellung auf Antrag des ausgeschiedenen Mitglieds. Nach 50 Tagen werden alle Daten automatisch und unwiederherstellbar gelöscht.

Wird die Löschung vom Institutions-Administrator ohne Ihr Mitwirken veranlasst, werden Ihre Daten generell in das Archiv aufgenommen. Eine Löschung aus dem Archiv kann jederzeit beim Institutions-Administrator verlangt werden.

(7) Für die Datensicherung von Inhalten ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Eingehende E-Mails sind regelmäßig in angemessenen Abständen abzurufen.

(8) LernSax bietet berechtigten Institutionen den direkten Zugang zu Medien aus dem Bestand der MeSax-Mediathek. Die Nutzung dieser Medien unterliegt zusätzlichen Nutzungsbedingungen/AGB.

(9) LernSax ermöglicht es, Nicht-LernSax-Nutzern lesenden Zugriff auf einzelne Dateien oder Ordner der Dateiablage für einen begrenzten Zeitraum einzuräumen. Die Nutzung dieser Funktion liegt in voller Verantwortung des einzelnen Nutzers. Insbesondere verpflichten Sie sich, keinerlei urheberrechtlich oder strafrechtlich relevante Inhalte auf diese Weise zugänglich zu machen.

(10) LernSax ermöglicht es, Nicht-LernSax-Nutzer an Konferenzen teilnehmen zu lassen. In der Nutzerfunktion „Konferenz“ werden Sie Freigabelinks nur dann für externe Personen erstellen und diesen übermitteln, wenn Sie die anderen Konferenzteilnehmer vor Beginn der Konferenz über die Teilnahme dieser externen Personen informiert haben. Konferenzen mit externen Personen müssen grundsätzlich schulischen Zwecken dienen. Konferenzen mit externen Personen dürfen nicht zu privaten Zwecken durchgeführt werden.

Wenn Sie externen Personen Freigabelinks zur Teilnahme an Konferenzen zur Verfügung stellen, so informieren Sie diese Personen zugleich über die Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Konferenz nach Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO (Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen).

4.2. Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeiten als Moderator einer Gruppe oder Klasse

(1) Innerhalb einer Institution können die Institutions-Administratoren virtuelle Klassen und Gruppen anlegen, in denen Lernende mit Lehrpersonen oder Lehrpersonen untereinander zusammenarbeiten können. Jede Klasse bzw. Gruppe hat einen Moderator; dieser hat Administrationsrechte für den jeweiligen Raum. In dieser Funktion kann er Mitglieder von LernSax in die Klasse bzw. Gruppe aufnehmen und wieder entfernen sowie diesen Rechte innerhalb der Klasse bzw. Gruppe einräumen und entziehen.

(2) Als Klassen- bzw. Gruppen-Moderator stellen Sie sicher, dass auf den Klassen- bzw. Gruppen-Websites, in der Dateiablage, im Forum und im Wiki keine personenbezogenen Daten oder Personenfotos von Lernenden abrufbar sind, soweit die Erziehungsberechtigten und/oder die Betroffenen selbst hierzu nicht die erforderlichen Einwilligungen erteilt haben. Im Falle des Widerrufs einer Einwilligung werden Sie entsprechende personenbezogene Daten und Personenfotos unverzüglich löschen.

(3) Als Moderator einer Klasse bzw. Gruppe sind Sie im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.1 Absätze 2 bis 6 durch die Mitglieder innerhalb der Klasse bzw. Gruppe verantwortlich. In dieser Funktion werden Sie im Falle eines Verstoßes sowie in Fällen hinreichenden Verdachts geeignete Maßnahmen ergreifen. Beiträge und Dateien innerhalb der Klasse bzw. Gruppe, die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen, werden Sie unverzüglich löschen.

(4) Eine Übertragung der Moderatorenrolle an ein anderes Mitglied setzt voraus, dass dieses sich mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 4.2 einverstanden erklärt. Das Einverständnis ist geeignet zu dokumentieren.

4.3. Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeiten als Moderator einer Netzwerkgruppe

(1) Zur institutionsübergreifenden Kooperation kann beim Landesamt für Schule und Bildung die Einrichtung von Netzwerkgruppen beantragt werden. Jede Gruppe hat einen Moderator; dieser hat Administrationsrechte für die Netzwerkgruppe. In dieser Funktion kann er LernSax-Nutzer mit Lehrerrolle in die Gruppe aufnehmen und wieder entfernen sowie diesen Rechte innerhalb der Gruppe einräumen und entziehen.

(2) Geschlossene Gruppen (Gruppen, die nur mit Kenntnis eines Zugangspassworts nutzbar sind) können auch Mitglieder mit den Rollen "Schüler" und "Partner" aufnehmen. Es ist nicht zulässig, die Moderatorenfunktion an diese zu übertragen. Die Übertragung von Administrationsrechten für die Netzwerkgruppe oder für in der Netzwerkgruppe bereitgestellte Einzelfunktionen an diese Mitglieder ist ebenfalls nicht zulässig.

(3) Als Moderator einer Netzwerkgruppe stellen Sie sicher, dass in den zur Verfügung gestellten Werkzeugen keine personenbezogenen Daten oder Personenfotos von Lernenden abrufbar sind, soweit die Erziehungsberechtigten und/oder die Betroffenen selbst hierzu nicht die erforderlichen Einwilligungen erteilt haben. Im Falle des Widerrufs einer Einwilligung werden Sie entsprechende personenbezogene Daten und Personenfotos unverzüglich löschen.

(4) Als Moderator einer Netzwerkgruppe sind Sie für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.1 Absätze 2 bis 6 durch die Mitglieder der Gruppe verantwortlich. In dieser Funktion werden Sie im Falle eines Verstoßes sowie in Fällen hinreichenden Verdachts geeignete Maßnahmen ergreifen. Beiträge und Dateien innerhalb der Klasse bzw. Gruppe, die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen, werden Sie unverzüglich löschen.

(5) LernSax ermöglicht es, Nicht-LernSax-Nutzer an Konferenzen teilnehmen zu lassen. Als Moderator einer Netzwerkgruppe nehmen Sie stellvertretend für Ihrer Institution und ausschließlich für Konferenzen in dieser speziellen Netzwerkgrupp die Rolle der datenverarbeitende Stelle nach DSGVO ein.

(6) Eine Übertragung der Moderatorenrolle an ein anderes Mitglied mit der Rolle Lehrer setzt voraus, dass dieses Mitglied sich mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 4.3 einverstanden erklärt. Das Einverständnis ist geeignet zu dokumentieren.

4.4. Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeiten als Institutions-Administrator

(1) Als Institutions-Administrator können Sie weitere Mitglieder für Ihre Institution anlegen. Sie verpflichten sich, nur Personen als Mitglieder anzulegen, die dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2.2 Absatz 3 angehören.

Sie verpflichten sich darüber hinaus, Accounts von Mitgliedern zu löschen, die nicht mehr dem Kreis nutzungsberechtigter Personen angehören. Mitglieder Ihrer Institution, denen das Landesamt für Schule und Bildung gekündigt hat, werden Sie nicht erneut als Mitglieder anlegen.

Sie stellen sicher, dass Erst-Zugangsdaten individuell an die Mitglieder übergeben werden und keinesfalls Listen dieser Zugangsdaten weitergegeben werden.

(2) Bei Lernenden als Mitgliedern werden Sie folgende Pflichten einhalten:

a. Vor dem Anlegen von Lernenden als Mitglieder stellen Sie sicher, dass die Nutzungsbedingungen mit den Lernenden besprochen wurden. Im Rahmen der Besprechung sind den Lernenden altersgemäß insbesondere ihre Pflichten als Mitglied nach Ziffer 4.1 zu erläutern und die Funktionen der Plattform zu besprechen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass die Lernenden mit Dritten selbständig kommunizieren oder personenbezogene Daten der Öffentlichkeit zugänglich machen (E-Mail, Website etc.).

b. In Bezug auf Lernende als Mitglieder Ihrer Institution sind datenschutzrechtlich insbesondere folgende Vorgänge und Funktionen relevant:

  • Für die Lernenden wird beim Anlegen des Mitglieds-Accounts ein persönlicher E-Mail-Account eingerichtet; diesbezüglich wird auf die Datenschutzerklärung Ziffer 5.5 verwiesen.
  • Wenn Sie die Funktion "Profil" aktivieren, können die Lernenden ein persönliches Profil anlegen; das Profil kann von LernSax Mitgliedern über die Mitgliederliste abgerufen werden.
  • Zur Leistungskontrolle von Lernenden bei der Bearbeitung von Online-Kursen in der virtuellen Klasse werden die in Ziffer 5.3 der Datenschutzerklärung aufgeführten Daten protokolliert.
  • Aus pädagogischen und administrativen Gründen werden im Rahmen der den Institutions-Administratoren zugänglichen Funktion "Info" die in Ziffer 4.11 der Datenschutzerklärung aufgeführten Daten angezeigt.

Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, die mit dem Anlegen von Lernenden als Mitglieder und mit der damit ermöglichten Nutzung von LernSax verbunden sind, sind Sie als Institutions-Administrator, der den jeweiligen Lernenden als Mitglied anlegt, verantwortlich.

c. Sie verpflichten sich, die Nutzer (im Falle von Schülern auch deren Erziehungsberechtigte) über die Inhalte und Bestimmungen der Nutzerordnung und der Datenschutzbestimmungen geeignet zu informieren.

d. Als Institutions-Administrator können Sie festlegen, welche Funktionen der Plattform den jeweiligen Mitgliedern zur Verfügung stehen.
Die E-Mail-Funktion sowie sonstige Funktionen der Plattform, über die die Lernenden selbständig mit Dritten außerhalb der Institution kommunizieren können oder Inhalte zugänglich machen können, werden Sie für Lernende erst dann aktivieren, wenn Ihnen hierfür eine entsprechende schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

e. Sie stellen sicher, dass auf den Websites der Institution keine personenbezogenen Daten oder Personenfotos von Schülerinnen und Schülern abrufbar sind, soweit die Erziehungsberechtigten und/oder die Betroffenen selbst hierzu nicht die erforderlichen Einwilligungen erteilt haben.

f. Im Falle des Widerrufs einer Einwilligung werden Sie unverzüglich entsprechende Funktionen sperren bzw. Accounts und Websites löschen.

(3) Sie verpflichten sich, ausschließlich volljährige Mitglieder Ihrer Einrichtung zu Institutions-Administratoren oder Moderatoren von Klassen bzw. Gruppen zu machen. Sie verpflichten sich zudem, nur solche Mitglieder zu Institutions-Administratoren zu machen, die sich mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 4.4 einverstanden erklärt haben und mit denen sich die vertretungsberechtigten Personen Ihrer Einrichtung (z. B. die Schulleitung) einverstanden erklärt haben. Sie verpflichten sich weiter, nur solche Mitglieder zu Moderatoren von Klassen bzw. Gruppen zu machen, die sich mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 4.2 einverstanden erklärt haben.

Mit Zustimmung der Schulleitung können Sie in den Eigenschaften der Schule festlegen, dass Lehrkräfte an Ihrer Schule über die Klassen- und Gruppenübersicht selbstständig Klassen und Gruppen in der Schule anlegen können, ohne über Administrationsrechte auf Ebene der Schule zu verfügen. Sie stellen für diesen Fall sicher, dass alle Lehrkräfte, die über die Administration der Schule angelegt wurden, sich mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 4.2 einverstanden erklärt haben.

(4) Als Institutions-Administrator sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.1 für die Institutions-Website, für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.1 Absätze 2 bis 6 durch die Mitglieder Ihrer Institution sowie die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.2 durch die Moderatoren Ihrer Institution. In dieser Funktion werden Sie im Falle eines Verstoßes sowie in Fällen hinreichenden Verdachts geeignete Maßnahmen ergreifen; Ihnen stehen hierbei die Rechte des Landesamt für Schule und Bildung  nach Ziffer 5 Absatz 1 zu.

Beiträge und Dateien innerhalb der Institution, die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen, werden Sie unverzüglich löschen; dies gilt entsprechend für solche Inhalte, die anderen Mitgliedern oder der Öffentlichkeit über den Privatbereich eines Mitglieds zugänglich sind. Sie sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen durch Lernende als Mitglieder innerhalb der Institution im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht regelmäßig zu kontrollieren; dies gilt entsprechend für die Teile der Privatbereiche der Mitglieder, die anderen Mitgliedern oder der Öffentlichkeit zugänglich sind.

(5) Als Institutions-Administrator sind Sie verantwortlich für die korrekte Handhabung der Archivfunktion gem. 4.1 (6). Gelöschte Mitglieder und deren Daten können über einen Zeitraum von 50 Tagen wiederhergestellt werden, falls dies vom ehemaligen Mitglied gewünscht wird. Wünscht das ausscheidende Mitglied keine Archivierung, ist das Archiv in einem zumutbaren Zeitraum zu bereinigen. Eine manuelle Bereinigung des Archivs ist nur mit Zustimmung der betroffenen (auch ehemaligen) Mitglieder zulässig.

(6) Als Institutions-Administrator sind Sie dafür verantwortlich, dass die in den Ziffern 4.4 (1) bis 4.4 (5) getroffenen Festlegungen auch gegenüber den Mitgliedern durchgesetzt werden, deren Zugang zu LernSax über das zentralen Autorisierungssystems für sächsische Schulen “schullogin.de” automatisiert angelegt wurden.

4.5. Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeiten vom Registrierungs-Administrator

Über die Pflichten eines Institutions-Administrators hinaus gelten für Sie als Registrierungs-Administrator die nachfolgenden Pflichten.

(1) Auf Anfrage werden Sie dem Landesamt für Schule und Bildung unverzüglich Auskunft darüber erteilen, welche Personen innerhalb Ihrer Institution als Mitglieder angelegt wurden, einschließlich Angaben über den Zeitpunkt des Anlegens und des Löschens der jeweiligen Accounts und die Namen der zu den jeweiligen Accounts gehörenden Personen. Sie stellen durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass Ihnen entsprechende Angaben auch über Mitglieder vorliegen, die durch andere Institutions-Administratoren angelegt wurden.

(2) Wenn Sie Ihre Funktion als Registrierungs-Administrator abgeben oder die Mitgliedschaft bei LernSax beenden möchten, sind Sie als Registrierungs-Administrator dazu verpflichtet, dieses Amt zuvor an einen anderen Institutions-Administrator Ihrer Institution zu übertragen.

Sie verpflichten sich, die Übertragung erst vorzunehmen, nachdem sowohl der neue Registrierungs-Administrator sein Einverständnis mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 4.4 als auch eine vertretungsberechtigte Person Ihrer Einrichtung (z. B. die Schulleitung) ihr Einverständnis mit dem neuen Registrierungs-Administrator erklärt haben.

Der Wechsel des Registrierungs-Administrators ist dem Landesamt für Schule und Bildung schriftlich und unter Angabe einer externen E-Mail-Adresse des künftigen Registrierungs-Administrators anzuzeigen, von einem Vertretungsberechtigten der Einrichtung sowie dem künftigen Regierungs-Administrator zu unterzeichnen, mit einem Stempel der Einrichtung zu versehen und an das Landesamt für Schule und Bildung per Post oder Fax zu versenden.

5. Folgen von Pflichtverstößen, Freistellungsanspruch

(1) Bei hinreichendem Verdacht auf Verstöße gegen die in der Ziffer 4 genannten Pflichten ist das Landesamt für Schule und Bildung berechtigt, den Zugang des verantwortlichen Mitglieds bzw. Administrators zu LernSax zu sperren, Accounts zu deaktivieren, Inhalte auf Servern zu sperren und zu löschen sowie andere geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen solche Verstöße zu ergreifen.

(2) Als jeweils verantwortliches Mitglied, verantwortlicher Moderator oder Administrator verpflichten Sie sich, das Landesamt für Schule und Bildung in seiner Funktion als Betreiber von LernSax von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen das Landesamt für Schule und Bildung im Zusammenhang mit Verstößen gegen vorstehende Verpflichtungen geltend gemacht werden, sowie sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen; hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

Sie sind außerdem verpflichtet, das Landesamt für Schule und Bildung bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen.

Sie werden darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen Sie selbst geltend gemacht werden.

Der in solchen Fällen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft geltende Anspruch auf Amtshaftung gegenüber dem Landesamt für Schule und Bildung als Dienstherren angestellter oder verbeamteter Lehrkräfte bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verantwortlichkeit eines Registrierungs- und Institutions-Administrator oder Moderators gelten diese Verpflichtungen entsprechend für die jeweilige Einrichtung.

6. Kündigung/Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Der Vertrag mit einer Einrichtung kann bezüglich der Dienste sowohl von der Einrichtung als auch vom Landesamt für Schule und Bildung grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen gekündigt werden. Mit der Beendigung des Vertrages mit einer Einrichtung enden gleichzeitig die Verträge mit sämtlichen Mitgliedern der Institution, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung der Verträge mit den Mitgliedern bedarf.

Der Registrierungs-Administrator verpflichtet sich, die Mitglieder seiner Institution über die Kündigung des Vertrages jeweils unverzüglich zu unterrichten.

(2) Der Vertrag mit einzelnen Mitgliedern kann vom Landesamt für Schule und Bildung jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen gekündigt werden. Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen; dies soll durch Mitteilung an den Institutions-Administrator gemäß Ziffer 4.1 Absatz 6 erfolgen. Hinsichtlich der Kündigung der Mitgliedschaft des Registrierungs-Administrators gilt die Pflicht zur vorherigen Übertragung dieser Funktion nach Ziffer 4.5 Absatz 2.

(3) Die Mitgliedschaft eines Mitglieds endet darüber hinaus ohne Kündigung seitens des Mitglieds im Falle der Löschung des Mitglieds-Accounts durch einen Institutions-Administrator. Ansprüche gegen das Landesamt für Schule und Bildung im Falle einer unberechtigten Löschung durch den Institutions-Administrator sind ausgeschlossen.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

a. ein Verstoß gegen Pflichten nach Ziffer 4.1 Absätze 1 bis 6, Ziffer 4.2 Absätze 2 und 3, Ziffer 4.3 Absätze 1 bis 4 bzw. Ziffer 4.4;

b. der Wegfall der Anmeldungsvoraussetzungen nach Ziffer 2.2 Absatz 3 oder Ziffer 2.4 Absatz 2.

(5) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als schriftliche Kündigung gilt auch die Kündigung per E-Mail. Die Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen, indem sie ihren Institutions-Administrator schriftlich oder per E-Mail auffordern, ihren Mitglieds-Account zu löschen; in diesem Fall endet die Mitgliedschaft mit der Löschung des Mitglieds-Accounts.

Bezüglich der Archiv-Funktion gelten sinngemäß die Regelungen von Ziffer 4.1 Absatz 6. Kündigungen durch das Landesamt für Schule und Bildung erfolgen grundsätzlich per E-Mail, bei Institutionen grundsätzlich an die vom Registrierungs-Administrator angegebene E-Mail-Adresse, bei Mitgliedern grundsätzlich an ihre LernSax-E-Mail-Adresse; das Landesamt für Schule und Bildung ist berechtigt, dem Registrierungs-Administrator eine Kopie der an ein Mitglied gerichteten Kündigung zuzusenden. Im Falle einer vorherigen Sperrung des Mitglieds-Accounts wird die Kündigung dem Registrierungs-Administrator zugestellt; die Mitglieder erteilen dem Registrierungs-Administrator hiermit Empfangsvollmacht. Die Kündigung ist mit Zugang wirksam.

(6) Im Falle einer Kündigung ist das Landesamt für Schule und Bildung berechtigt, den jeweiligen Mitglieds- bzw. Institutions-Account sowie sämtliche Inhalte des Mitglieds bzw. der Institution zu sperren und zu löschen; im Falle der Kündigung des Institutions-Accounts gilt dies auch für die Accounts und Inhalte der Mitglieder der Institution.

7. Änderung/Ergänzung der Nutzungsbedingungen LernSax

Das Landesamt für Schule und Bildung behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Über die Änderungen werden Sie vor Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen per E-Mail informiert. Wenn die Änderungen für Sie nicht akzeptabel sind, können Sie die Mitgliedschaft kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie die Dienste von LernSax nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen weiter nutzen.

8. Schlussbestimmungen

(1) Für alle Rechtsbeziehungen der Vertragspartner, die sich aus der Nutzung der Dienste von LernSax ergeben, gilt deutsches Recht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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