Bring mit - Bring your own Device (BYOD)

Bring Your Own Device (BYOD) ist die Bezeichnung dafür, private mobile Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones in die Netzwerke von Unternehmen oder Schulen, Universitäten, Bibliotheken und anderen (Bildungs-)Institutionen zu integrieren. (Wikipedia, 06.09.2019)

„Bring your own device“ (BYOD)

„Bring your own device“ (BYOD) berücksichtigt die private informationstechnische Ausstattung der Lernenden und Lehrenden. Die Idee des BYOD bedeutet nicht, dass die Ausstattungsfragen auf Schüler resp. deren Erziehungsberechtigte übertragen werden, sondern, dass die Nutzungsbestimmungen geprüft werden und man das Potential, welches mobile Geräte mitbringen können, stellenweise oder grundsätzlich für den Unterricht einsetzt.

Das Primat des Pädagogischen verlangt dabei nicht nur eine Ausrichtung des Einsatzes an den Bildungszielen, sondern ganz zentral die konsequente Wahrung der diskriminierungsfreien Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags. Der Einsatz privater Schülergeräte ist eine pädagogische Entscheidung der jeweiligen Lehrkraft bzw. der Schule und von den vorhandenen Rahmenbedingungen abhängig.

Die Herbeiführung einer mit den Betroffenen einvernehmlichen Regelung zur Ausstattung der Schüler mit Geräten ist  an der Stelle, wo deren Nutzung vorausgesetzt wird, selbstverständliche Aufgabe der Schule zur Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage des Schülers.

Aus technischer und organisatorischer Sicht gibt es einige Bedingungen zu beachten, bevor die Schule sich für ein BYOD-Konzept entscheiden sollte. In jedem Fall soll die Entscheidung in den Schul- und Gesamtlehrerkonferenzen und gemeinsam mit dem Schulträger getroffen sowie in der IT-Nutzerordnung der Schule fixiert werden.

9-Punkte-Fahrplan zur Einführung von BYOD in der Schule:

  • Punkt 1
    Überprüfen der Qualität der schulischen Netzanbindung
  • Punkt 2
    Anpassen eines ggf. bestehenden Handyverbots.
  • Punkt 3
    Planen des Vorgehens gemeinsam mit dem Schulträger und dem zuständigen IT-Dienstleister
  • Punkt 4
    Sicherstellen, dass neben der ausreichenden Bandbreite auch die Aspekte Datenschutz, Urheberrecht und Haftung thematisiert werden
  • Punkt 5
    Rechtzeitige Information an die Schüler und Einbeziehung der Elternschaft: Thema und Beschluss der Schulkonferenz.
  • Punkt 6
    Vereinbarungen in den Fachgruppen zur Nutzung von BYOD.
  • Punkt 7
    Durchführung von thematischen Fortbildungen für das Kollegium.
  • Punkt 8
    Erstellen von klaren Nutzungsregeln.
  • Punkt 9
    Verankern des BYOD-Konzeptes im schulischen Medienbildungskonzept.

Die Thematik ist rechtlich, technisch und organisatorisch sehr komplex. Deshalb wird Schulen, die sich mit dem Gedanken der BYOD-Strategie tragen, ein Beratungsgespräch beim regional zuständigen Medienpädagogischen Zentrum empfohlen. Dazu sollte das schulische Medienbildungskonzept mitgebracht und durch die Vertreter der Schule deutlich gemacht werden, dass die fachliche Kompetenz zur Umsetzung von BYOD gegeben ist.

Quelle: Orientierungshilfe zur grundlegenden Digitalinfrastruktur an Schulen 2019 - 2021 https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/33100 (06.089.2019)

Bring Your Own Device - BYOD