Nutzungsverbot privater digitaler Endgeräte an Schulen
Seit dem 1. Februar 2026 gilt an Sachsens Grundschulen und der Primarstufe der Förder- und Gemeinschaftsschulen ein „Handyverbot“ (Verbot der Nutzung privater mobiler Endgeräte), ab 1. August 2026 wird dieses bis zur Klasse 8 ausgeweitet.
Das Nutzungsverbot privater mobiler Endgeräte betrifft den schulischen Alltag unmittelbar und wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf: Was genau bedeutet das Verbot? Welche Geräte sind umfasst? Welche Spielräume bleiben Schulen bei der Umsetzung? Welche Ausnahmen gelten? Und wie lassen sich pädagogische Ziele und Medienbildung mit klaren Regeln im Umgang mit mobilen Endgeräten verbinden?
Auf dieser Seite finden Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern und andere Interessierte die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Handyverbot an Schulen. Die Inhalte sind eine erste allgemeine Orientierung für den Umgang mit der neuen Regelung im Schulalltag, sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.
Weitere Fragen zum Handyverbot an Schulen können jederzeit an medienbildung@lasub.smk.sachsen.de gestellt werden.
Die FAQ wachsen mit der schulischen Praxis und werden bei Bedarf erweitert, um neue Perspektiven und praxisnahe Antworten abzubilden.