1. Impressumspflicht (§ 5 DDG)

Name und Anschrift der Schule

Schulleitung (Vor- und Nachname)

Kontakt (E-Mail, Telefon)

Zuständige Aufsichtsbehörde (LaSuB)

  • Alternativ kann im Profil ein Link zum Impressum der Schulhomepage eingefügt werden
    (siehe auch www.mesax.de/schulwebseiten).
  • Die Accounts werden nicht mit privaten E-Mail-Adressen der verantwortlichen Personen angelegt.

2. Datenschutz (DSGVO & VwV)

Datenschutzerklärung für Social Media (auf Homepage der Schule und LaSuB)

Keine Schülerdaten ohne Einwilligung

Bei unter 16-Jährigen: Einwilligung beider Eltern erforderlich

  • Bei Bedarf ist Rücksprache mit der Datenschutzbeauftragten des LaSuB zu halten.

3. Einwilligungen (gem. VwV Schuldatenschutz)

Schriftlich für Fotos und Videos

Konkret: Plattform und Zweck benennen

Widerrufbarkeit gewährleisten

4. Bildrechte & Urheberrecht

Nur eigene oder lizenzfreie Bilder verwenden

Lizenzfreie Musik verwenden

Zitatrecht/-pflicht beachten

Persönlichkeitsrecht beachten

Keine Fremdinhalte ohne Erlaubnis

5. Verantwortlichkeit

Schulleitung trägt die rechtliche Verantwortung

Social-Media-Beauftragte/n benennen

Vier-Augen-Prinzip bei Beiträgen anwenden

Sichere Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung

Schülerinnen und Schüler qualifizieren (Medienbildungskonzept)

6. Social-Media-Guidelines

Klare Regeln für Inhalte definieren

Keine Exklusiv-Veröffentlichung von relevanten Informationen auf Social Media

Neutrale, sachliche Kommunikation

Keine politische oder kommerzielle Werbung

Krisenreaktionsplan erstellen

7. Moderation & Community

Netiquette veröffentlichen

Aktiv moderieren (z. B. Hate Speech löschen)

Reaktionszeiten festlegen (24–48 Stunden)

Keine Beratung über Social Media

8. Schulaufsicht & Gremien

LaSuB informieren (empfohlen)

Ggf. Abstimmung mit dem Schulträger

Schulkonferenz informieren

Eltern- und Schülervertretung einbeziehen

Kontakte für Rückfragen

Stand: September 2026